St. Gallen
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St. Gallen Geschichte

Der Kanton Sankt Gallen wurde 1803 auf Antrag des helvetischen Abgeordneten Karl Müller-Friedberg von Napoleon aus der bis 1798 bestehenden Fürstabtei St. Gallen bzw. der "Alten Landschaft" und der Grafschaft Toggenburg und zwei Untertanengebiete anderer Kantone (Grafschaft Werdenberg - Glarus, Herrschaft Sax - Zürich) sowie ehemaligen Gemeinen Herrschaften (Rapperswil, Grafschaft Uznach, Vogtei Windegg, Grafschaft Sargans, Vogtei Rheintal und dem Amt Gams) geformt. Als solche Neuschöpfung trat er gemeinsam mit den ebenfalls neu geschaffenen Kantonen Thurgau, Waadt, Aargau, Graubünden und Tessin als gleichberechtigtes Bundesglied der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei. Die kurzzeitig auf dem st. gallischen Territorium gebildeten helvetischen Kantone Linth und Säntis wurden aufgelöst.

Der junge Kanton gab sich 1803 und 1814 die ersten Kantonsverfassungen und konnte sich in der nachnapoleonischen Zeit gegenüber territorialen Ansprüchen des ehem. Fürstabts von St. Gallen, Pankraz Forster, einerseits und gegenüber separatistischen Kantonsteilen andererseits behaupten.

In der Verfassung von 1814 wurden aufgrund der konfessionellen Heterogenität des Kantons Angelegenheiten wie Kirchen-, Ehe- und Schulsachen nicht dem Staat, sondern den beiden (katholischen und reformierten) sogenannten "Kantonsteilen" überantwortet, so dass neben dem allgemeinen gesetzgebenden Grossen Rat (heute Kantonsrat) auch ein katholischer und ein reformierter Grosser Rat eingeführt wurde (konfessioneller Dualismus).



1831 wurde eine repräsentativ-demokratische Verfassung eingeführt, die mit dem "Volksveto" bereits erste direkt-demokratische Züge aufwies und das bisherige oligarchische Regime ablöste. 1861 übernahm der Staat nach heftigen Streitigkeiten das bisher kirchliche Schulwesen. Die starke Konfessionalisierung des Kantons prägte St. Gallen aber noch weit bis ins 20. Jahrhundert hinein. 1875 wurde das "Volksveto" durch das fakultative Referendum (Einspracherecht des Volkes gegen Gesetze) ersetzt.

In der neuen Verfassung von 1890 wurden mit der Einführung der Volksinitiative (Recht des Volkes, Gesetze vorzuschlagen), der Erleichterung das Referendums und der Volkswahl des Regierungsrates die Volksrechte modernisiert. Dieses Grundgesetz galt, mit vielen Änderungen, bis zum Erlass der heutigen Verfassung von 2001, welche in erster Linie die zahlreichen verfassungsrechtlichen Neuerungen der vergangenen hundert Jahre zusammenfasste und die Reorganisation des Kantons besiegelte.











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Die Geschichte des Kanton St. Gallen. Römerzeit und frühes Mittelalter, Germanisierung, Bünde, Reformation und Dreissigjähriger Krieg. Helvetik und Mediation.